Ein sensibles Thema, mit dem man sich doch irgendwann einmal auseinandersetzen sollte: Es geht Ihnen gut, Ihre Familie ist versorgt und Sie überlegen, einen Teil Ihres Vermächtnisses einem caritativen Zweck zukommen zu lassen?

Sich mit der Endlichkeit des Lebens zu befassen, ist nicht einfach und die Regelung, was „danach“ passiert, ein eher unangenehmer Gedanke.
Doch mit entsprechenden Vorsorgeregelungen ist das eine gute Möglichkeit, zu Lebzeiten nachhaltig etwas Gutes zu tun. Ein Testament gewährleistet, dass Ihr Wille auch nach Ihrem Ableben umgesetzt wird.

Als gemeinnütziger Verein sind wir zur Finanzierung unserer Arbeit auf Zuwendungen angewiesen. Seit unserer Gründung in 1984 werden wir von Menschen auf viele verschiedene Arten unterstützt und bedacht.

Mit Ihrem Nachlass an Krebskranke Kinder Mainz e.V. unterstützen Sie die psychosoziale Betreuung und Versorgung von Familien mit krebskranken Kindern in Mainz und Umgebung. Dank Ihrer Testamentsspende können wir Kindern und Jugendlichen mit Krebs sowie ihren Familien Rückhalt bieten und sie auf ihrem beschwerlichen Weg zurück in ein normales Leben kompetent, liebevoll und engagiert begleiten.

Der Elternverein Krebskranke Kinder Mainz e.V. ist sowohl von der Erbschaftssteuer, als auch von der Schenkungssteuer befreit, da der Nachlass einem gemeinnützigen Zweck zu Gute kommt. Von Ihrem Vermögen geht nichts verloren, sondern es wird vollständig für den von Ihnen vorgesehenen Zweck verwendet. Die Voraussetzung ist jedoch, dass Sie Ihren Wunsch schriftlich in einem Testament niederschreiben. Schreiben Sie kein Testament, so fällt Ihr Nachlass entsprechend der gesetzlichen Regelungen Ihren gesetzlichen Erben zu oder – falls Sie keine Nachkommen haben – dem Staat.

Dabei gilt es zwischen Erbe und Vermächtnis zu unterscheiden: Sie können einen oder mehrere gemeinnützige Organisationen als Erben einsetzen, denen Ihr Nachlassvermögen später einmal zukommen soll. Sie können jedoch auch bestimmen, dass nur ein Gegenstand aus Ihrem Vermögen oder eine bestimmte Geldsumme zugesprochen wird. Dies nennt man ein Vermächtnis, das einen Anspruch des bedachten Vereins gegen den Erben (z. B. Partner oder Kind) darstellt.

Melden Sie sich gerne für weitere Informationen zum Förderverein. Im Förderausschuss sind zwei Mitglieder mit juristischer Ausbildung aktiv, die Ihnen gerne erste Fragen zu Ihrem Vorhaben beantworten können.