Wir freuen uns, dass Sie die Arbeit des Fördervereins mit einer Spende unterstützen möchten!
Wir sind wegen Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 03 AO) nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Mainz-Mitte, StNr. GEM 26/674/0525/6 - II / 4 vom 13.03.2014, für den Veranlagungszeitraum 2010-2012, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Die Spende ist daher im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge abzugsfähig.
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Ihre Spende: Ich ermächtige den Förderverein für Tumor- und Leukämiekranke Kinder e.V. Mainz diesen Betrag in folgendem Turnus von meinem Konto abzubuchen: einmaligmonatlichvierteljährlichhalbjährlichjährlich
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